neuen Coronaregeln

Liebe Eltern,

mit der neuen Coronaschutzverordnung (gültig ab 20.08.2021) sowie der Neufassung der Coronabetreuungsverordnung ergeben sich auch für unsere Schule einige Veränderungen, über die wir Sie hiermit gerne informieren möchten:

  1. Um auch in der Pandemie den Schulbetrieb in Präsenz in diesem Schuljahr sicherzustellen, wurde durch die aktuelle Coronabetreuungsverordnung neu geregelt, dass der Präsenzunterricht nicht mehr an bestimmte Inzidenzwerte gebunden Das bedeutet, dass für Ihre Kinder in diesem Schuljahr möglichst durchgehend Präsenzunterricht stattfinden soll, auch wenn die Inzidenzwerte ansteigen. Für den Fall, dass es doch zu teilweisen oder vollständigen Einschränkungen des Schulbetriebs kommen sollte, wird weiterhin eine pädagogische Betreuung eingerichtet.

Damit dies gelingen kann, ist es weiterhin unbedingt notwendig, dass die vielfältigen, bewährten Schutzmaßnahmen wie Testungen, Maskenpflicht und Lüften und Hygieneregeln strikt eingehalten werden.

Für Ihre Kinder bedeutet dies im Wesentlichen konkret:

  • weiterhin Maskenpflicht im Schulgebäude und im Unterricht, jedoch nicht draußen (in den Pausen) (medizinische Maske oder Alltagsmaske für Schülerinnen und Schüler)
  • Lollitests zweimal pro Woche (Klassen 1 und 2 montags und mittwochs, Klassen 3 und 4 dienstags und donnerstags, alternativ am Testtag Vorlage eines Nachweises über eine negative, höchstens 48 Stunden zurückliegende Testung)
  • mehrmaliges gründliches Händewaschen mit Seife am Tag (gerne Hautpflege zum anschließenden Eincremen mitgeben bei empfindlicher Haut)
  • Einhalten der Husten- und Niesetikette in die Armbeuge
  • Berührungen der eigenen Augen, Nase und Mund vermeiden
  • regelmäßiges Lüften der Klassen: Querlüften, angepasst an die ausgeübten Tätigkeiten (bitte an entsprechende Kleidung denken)
  • Vermeiden von Körperkontakt
  • kein Tauschen/Ausleihen von Arbeitsmitteln, Stiften, Klebern, Linealen, Scheren, etc. (bitte daher Materialien des Kindes immer vollständig halten!)
  • kein Tauschen/Teilen des mitgebrachten Frühstücks
  • bei typischen Symptomen einer Infektion mit dem Coronavirus oder einer akuten Infektion: Kind unbedingt zu Hause zu behalten und isolieren. Vergessen Sie in diesem Fall bitte nicht die Krankmeldung bei uns (Telefon). Bleibt es beim Schnupfen (ohne weitere Symptome), darf Ihr Kind nach 24stündiger Beobachtung wieder in die Schule kommen. Kommen weitere Symptome hinzu, ist schnellstmöglich ein Coronatest durchzuführen.
  • Treten während des Unterrichts Symptome auf, so benachrichtigen wir Sie und Sie müssen Ihr Kind abholen kommen.
  1. Die zweite wichtige Änderung bezieht sich auf Testnachweise. In der neuen Coronaschutzverordnung finden sie unter §2 (8) folgenden Satz:

„Schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit Schülerausweis gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt.“

Uns erreichen hierzu von Ihnen bereits zahlreich Emails mit Nachfragen zu Schülerausweisen/Schulbescheinigungen. Zugleich war in den Medien schon zu lesen, dass schulpflichtige Kinder bis 15 Jahre keinen Schülerausweis benötigen, da sie aufgrund ihres Alters schulpflichtig sind. Leider haben wir dazu noch keine genaueren, verbindlichen Informationen aus dem Schulministerium oder der Bezirksregierung Köln erhalten. Sobald wir zum Vorgehen weitere Informationen erhalten, werden wir Sie in gewohnter Weise informieren. Bis dahin stellen wir natürlich bei Bedarf weiterhin gerne Negativtestbescheinigungen aus. Dies ist immer am Folgetag des Testtags möglich, wenn uns das Ergebnis des Lollitests vorliegt.

  1. Auch zu Quarantänemaßnahmen im Falle eines positiven Testergebnisses gibt es neue Regelungen. Dabei ist der Grundgedanke, dass in der Regel nur einzelne Schülerinnen und Schüler, nicht jedoch ganze Klassen oder Gruppen vom Unterricht, sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen oder Betreuungsangeboten ausgeschlossen werden. Entscheidungen hierzu trifft das Gesundheitsamt des RKE.
  2. Die Schulmitwirkungsgremien (Klassenpflegschaft, Schulpflegschaft, Schulkonferenz) können grundsätzlich uneingeschränkt tagen. Selbstverständlich gelten hier ebenfalls die besonderen Hygieneregeln (AHA-Regeln+GGG). So ist der Zutritt zum Schulgebäude nur für immunisierte, also für geimpfte und genesene, oder getestete Personen gestattet (§ 3 Absatz 1 Coronabetreuungsverordnung).

Wir hoffen, Ihnen hiermit einen Überblick über die aktuell gültigen Regelungen gegeben zu haben.

 

Bitte beachten Sie, dass im Bus weiterhin FFP2-Masken getragen werden müssen.

 

Mit liebem Gruß, bleiben Sie gesund und munter!

Sabine Schmitz, komm. Schulleiterin

 

Hier finden Sie die aktuellen Verordnungen:

https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw

Hier gibt es eine Ãœbersicht zum Verhalten im Krankheitsfall:

https://www.schulministerium.nrw/elterninfo-wenn-mein-kind-zuhause-erkrankt-handlungsempfehlung