Nachweise von Schülerinnen und Schülern bei 3G-Beschränkungen

An alle Eltern der Südschule

Liebe Eltern unserer Südschulkinder,

in der neuen SchulMail des MSB NRW vom 25.08.2021 gibt es nun (wieder veränderte) Informationen zu den erforderlichen Nachweisen von Schülerinnen und Schülern bei 3G-Bewschränkungen.

Es heißt hier:

Erforderliche Nachweise von Schülerinnen und Schülern bei 3G-Beschränkungen

Die Schule stellt nach wie vor jeder getesteten Person auf Wunsch für jede erfolgte (beaufsichtigte) Schultestung einen Negativtestnachweis aus (§ 3 Absatz 4 Satz 4 Coronabetreuungsverordnung).

Allerdings gelten nach der aktuellen Coronaschutzverordnung (§ 2 Absatz 8 Satz 3) im öffentlichen Leben außerhalb der Schule „Schülerinnen und Schüler aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestet“.

Den Nachweis erhalten Ihre Kinder entweder im Sekretariat und durch mich!

Mit liebem Gruß, bleiben Sie gesund und munter

S. Schmitz, komm. Schulleiterin